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AGB für die Veranstaltungen des Nürnberg Management Summit

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veranstaltung des BIG BANG Nürnberg Management Summit (Stand: Februar 2026)

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(1) Geltungsbereich

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(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge und Vertragsangebote zwischen dem BIG BANG Nürnberg Management Summit („NMS“) und dem jeweiligen Dritten („Teilnehmer“) im Zusammenhang mit sämtlichen Veranstaltungen des NMS und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten, Mitveranstalter oder Kooperationspartner (insbesondere im Zusammenhang mit deren Besuch, Vorbereitung und Durchführung, der Erbringung und Entgegenahme von veranstaltungsvorbereitenden oder veranstaltungsbegleitenden Dienstleistungen oder sonstigen Geschäftsbeziehungen, nicht jedoch Ausstellung und Sponsoring, vgl. Ziffer (6), gleich ob diese physisch (z.B. Kongresse; „Präsenzveranstaltungen“) oder digital bzw. virtuell (z.B. Webinare; „Digitalveranstaltungen“) oder als Mischform (z.B. Live Stream einer physisch stattfindenden Veranstaltung; „Hybridveranstaltungen“) stattfinden.

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(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als NMS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch in der widerspruchslosen Entgegennahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers.

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(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Teilnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch NMS maßgebend.

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(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Teilnehmers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

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(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

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(6) Der Teilnehmer ist Verbraucher, soweit der Zweck der Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

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(2) Veranstalter

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Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Findelgasse 7/9

90402 Nürnberg

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(3) Vertragsabschluss

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(1) Alle Verträge des Teilnehmers mit NMS bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform mit Unterschrift beider Vertragsparteien. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird.

 

(2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer von NMS angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. NMS hat dabei den Dienstleister ConfTool GmbH (ConfTool) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet ConfTool mit der Anmeldebestätigung ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E-Mail die Rechnung im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn, beglichen werden. ConfTool ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs-Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens der ConfTool und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten, Mitveranstalter oder Kooperationspartner. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltung. Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. NMS prüft, ob es dieses Angebot annehmen möchte. NMS ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn NMS dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (einschließlich E-Mail) bestätigt.

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(4) Zahlungsbedingungen

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Die von NMS berechneten Beträge sind ohne Abzug zu den auf den Rechnungen mitgeteilten Terminen unter Angabe der Rechnungsnummer zahlbar.

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(5) Foto- und Filmaufnahmen

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Während der Veranstaltung werden Foto- und Filmaufnahmen (im Folgenden Aufnahmen) gefertigt. Diese verwertet der NMS für Zwecke der Dokumentation der Veranstaltung sowie der Bewerbung von weiteren Veranstaltungen. Dazu werden die Aufnahmen im Nachgang auf Websites vom NMS und in den gedruckten Programmen von weiteren Veranstaltungen veröffentlicht. Zu den vorstehenden Zwecken veröffentlicht der NMS die Aufnahmen auch in sozialen Netzwerken, wie LinkedIn, X und Facebook. Sofern NMS Veranstaltungen mit einem Veranstaltungspartner oder Kooperationspartner gemeinsam durchführt, gibt NMS die Aufnahmen unter Umständen an diese oder auf Anfrage an Referenten und sonstige Partner weiter. Darüber hinaus gibt der NMS die Aufnahmen jedoch nicht an Dritte weiter. Dies gestattet Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. (f) DSGVO, weil NMS ein berechtigtes Interesse daran hat, ihre Veranstaltungen zu veröffentlichen, zu dokumentieren sowie zukünftige Veranstaltungen mit den Aufnahmen vergangener Veranstaltungen zu bewerben. Da Teilnehmer hier eine öffentliche Veranstaltung besuchen, geht NMS davon aus, dass aus Sicht des Teilnehmers keine generellen Gründe gegen die Fertigung von Aufnahmen sowie Verarbeitung dieser Aufnahmen zu den oben beschriebenen Zwecken sprechen. Sollte dies dennoch der Fall sein, wird der Teilnehmer hiermit gebeten, sich bitte umgehend vor Ort an den Infocounter zu wenden und dort den Widerspruch mitzuteilen. Der Teilnehmer wird hiermit in diesem Fall auch gebeten, – soweit Ihm möglich – auch selbst darauf zu achten, nicht fotografiert zu werden oder sich gerne auch direkt an den/die Fotograf*in zu wenden.

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(6) Ausstellung/Sponsoring

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Die Konditionen der veranstaltungsbegleitenden Fachausstellung/des Sponsorings sind jeweils in veranstaltungsspezifischen Bedingungen geregelt.

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(7) Besondere Regelungen für Präsenzveranstaltungen

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(1) Der Veranstaltungsort ist im jeweiligen Veranstaltungsprogramm bzw. der Website der Veranstaltung ausgewiesen.

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(2) Anreisen und Übernachtungen sind vom Teilnehmer auf eigene Kosten selbst zu organisieren/zu buchen.

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(3) Der Teilnehmer muss bei der Einlasskontrolle unaufgefordert ein gültiges Ticket oder sonst vorgesehene Einlassberechtigung vorweisen. Da die Zugangsberechtigung personengebunden ist kann der Teilnehmer auch aufgefordert werden, sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument auszuweisen. Wird dem Teilnehmer Einlass gewährt, erhält er ein nicht übertragbares Abzeichen (z. B. ein Event-Badge), das er während der jeweiligen Veranstaltung bei sich tragen muss, insbesondere um nach Verlassen der Veranstaltungsräume wieder eingelassen zu werden.

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(4) NMS behält sich das Recht vor, Teilnehmern den Einlass zu verwehren, sofern sie gegen die Hausordnung verstoßen oder aggressiv oder ausfallend erscheinen oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Waffen oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Veranstaltungsräume gebracht werden. Bei den Veranstaltungen übt NMS das Hausrecht aus. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist während des Aufenthaltes in den Veranstaltungsräumen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei ungenehmigten Ambush-/Guerilla-Marketing-Maßnahmen kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, die Veranstaltungsräume zu verlassen. Weitergehende Ansprüche von NMS gegen den Teilnehmer bleiben unberührt.

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(8) Referenten; Urheberrechte

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(1) Referenten können auf Grund besonderer unvorhersehbarer Gründe durch andere ersetzt werden, die eine vergleichbare themenbezogene Qualifikation aufweisen. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Referenten besteht nicht. Ein Anspruch auf Stornierung oder Rückerstattung der Kosten besteht in den vorgenannten Fällen nicht.

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(2) Vorträge auf der Veranstaltung werden grundsätzlich in Deutsch oder Englisch gehalten. Die entsprechenden Veranstaltungsdokumentationen folgen dieser Regel. Ein Anspruch auf Dolmetschen/Übersetzen besteht nicht.

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(3) Die veranstaltungsbezogenen Inhalte, insbesondere Vorträge und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung der Inhalte ist ausschließlich zu eigenen Zwecken des Teilnehmers zulässig. Eine Weitergabe von Inhalten des Internetangebots an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe.

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(4) Eine über den jeweiligen Vertragszweck hinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte gleich welcher Art, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Wiedergabe in unkörperlicher Form (Recht der öffentlichen Wiedergabe, d.h. Vortrag, Aufführung und Vorführung, öffentlicher Zugänglichmachung, Sendung, Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger, Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung) sowie Aufzeichnung, Digitalisierung, Speicherung – gleich in welcher Form und auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung – ist unzulässig.

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(5) Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten der Vorträge und Dokumentationen übernimmt NMS keinerlei Verantwortung oder Haftung.

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(9) Stornierung; Höhere Gewalt

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(1) Für Veranstaltungen der NMS besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB und in Ausnahme zu § 312 g Abs. 1 BGB i.V.m. § 355 BGB kein Widerrufsrecht für Verbraucher, da es sich bei den Veranstaltungen der NMS um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und diese Verträge für ihre Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen.

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(2) Sollte die Anmeldung bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung annulliert werden, so werden 80% der Gebühren rückerstattet. Spezifische Informationen zu den jeweiligen Stornobedingungen werden veranstaltungsbezogen im Conftool ausgewiesen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist bzw. der Aufwand niedriger ist als die geforderte pauschale Entschädigung.

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(3) Stornierungen sind schriftlich vorzunehmen.

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(4) NMS behält sich das Recht vor, die gesamte Veranstaltung oder einzelne Teile räumlich, örtlich und/oder zeitlich zu verlegen, die Dauer, den Inhalt sowie das Format (z.B. von Präsenzveranstaltung zu Digitalveranstaltung, etc.) zu ändern.

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(5) Bei einer Verschiebung der Veranstaltung, behalten ihre Tickets in jedem Fall ihre Gültigkeit für den neuen Termin. Sollte der neue Termin für den Teilnehmer zeitlich unpassend sein, kann die Teilnahme kostenfrei auf Kolleg*innen übertragen werden.

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(6) Höhere Gewalt wie Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Unruhen, Aufruhr, Embargos, Naturkatastrophen, Feuer, Epidemien, Pandemien, gesetzgeberische Aktivitäten, gerichtliche Entscheidungen oder behördliche Maßnahmen, oder andere unvorhersehbare und nicht durch NMS zu vertretende Umstände wie z.B. Arbeitskämpfe, Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen, Betriebs- oder Transportstörungen, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, die NMS an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten hindern, verlängern bzw. verschieben vereinbarte Lieferfristen bzw. Liefertermine jeweils um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, zu dem sich NMS in Verzug befindet. Abweichend davon behält sich NMS anstelle einer Anpassung die Möglichkeit vor, den Vertrag kostenfrei zu beenden und bereits erbrachte Leistungen zurückzufordern.

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(7) Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2/Covid-19) und dadurch bedingter, weitreichender staatlicher und sonstiger Maßnahmen zur Beschränkung der Volkswirtschaft und des öffentlichen Lebens finden die Regelungen zur höheren Gewalt nach vorstehendem Absatz (6), gleich in welchem Fall höherer Gewalt, entsprechend Anwendung, wenn (a) ein Ereignis höherer Gewalt andauert, die Parteien währenddessen einen Vertrag schließen und dabei die Erwartung haben, dass das Ereignis endet oder eine wesentliche Besserung eintritt, aber das Ereignis entgegen der Erwartung fortdauert oder keine wesentliche Besserung eintritt; oder (b) ein Ereignis höherer Gewalt vor dem Abschluss des Vertrags endete, jedoch nach seinem Abschluss erneut auftritt (z.B. wenn eine Pandemie oder Epidemie erneut auftritt).

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(10) Haftung von NMS

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NMS haftet nur (i) für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, (ii) für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch NMS, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), (iii) für infolge einer arglistigen Täuschung von ihr verursachte Schäden, (iv) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von NMS beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung von NMS ausgeschlossen.

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(11) Haftung des Teilnehmers

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(1) Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, seine Gäste oder sonstige Dritte im Sinne von § 278 und § 831 BGB im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu vertreten sind, entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Die Anwendung von § 831 Absatz 1 Satz 2 BGB ist ausgeschlossen.

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(2) Der Teilnehmer stellt NMS von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei, soweit diese vom Teilnehmer, seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, von seinen Gästen zu vertreten sind. Diese Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf eventuelle behördliche Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten (z.B. wegen Ruhestörung, Versvperrung von Rettungswegen, Missachtung von Rauchverboten), die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen NMS der Versammlungsstätte verhängt werden können.

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(12) Subunternehmer

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(1) Der Teilnehmer wird seine vertraglichen Pflichten selbst erfüllen. Die Einschaltung von Subunternehmern, Unterauftragnehmern, Unterausstellern oder sonstigen Dritten („Subunternehmer“) ist dem Teilnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von NMS erlaubt.

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(2) Wenn und soweit NMS der Einschaltung eines Subunternehmers durch den Teilnehmer zugestimmt hat, wird der Teilnehmer dem Subunternehmer sämtliche Pflichten auferlegen, die dem Teilnehmer gegenüber NMS obliegen, soweit dies für die vertragsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Teilnehmers erforderlich ist. Der Teilnehmer stellt sicher, dass Subunternehmer sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen, einhalten. Der Teilnehmer bleibt in jedem Falle für Handeln und Unterlassen des Subunternehmers wie für eigenes Handeln und Unterlassen verantwortlich und haftbar.

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(13) Datenschutz

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Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.nbg-ms.de/datenschutz

 

(14) Veröffentlichung der Teilnehmerliste

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Um Teilnehmern das „Netzwerken“ und die Kommunikation mit anderen Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung zu ermöglichen, werden ihre angegebenen Daten (Vor-, Nachname, Titel und Unternehmen) gegebenenfalls auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung, für die sie sich angemeldet haben veröffentlicht und auch für die Peer-to-Peer-Matches für exklusive 1:1-Gespräche verwendet werden. Die Teilnehmerliste ist nicht öffentlich einsehbar, sie steht lediglich anderen Teilnehmern der Veranstaltung in gedruckter Form, oder digital innerhalb der NMS Veranstaltungen App oder innerhalb der Digitalveranstaltung, zur Verfügung. In dem oben beschriebenen Zweck liegt das berechtigte Interesse der NMS an der Verarbeitung dieser Daten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO). Teilnehmer haben das Recht Widerspruch gegen diese Verarbeitung per Brief an

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Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Findelgasse 7/9

90402 Nürnberg

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oder mittels E-Mail an christoph.kueffner@fau.de einzulegen. Weitere Informationen zu Datenschutz finden Sie unter https://www.nbg-ms.de/datenschutz

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(15) Schlussbestimmungen

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(1) Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

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(2) Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und ausschließlichen – auch internationalen – Gerichtsstand München vereinbart.

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(3) Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.

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(4) Sollte ein Teil dieser AGB nichtig oder anfechtbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils gilt sodann als vereinbart, was dem in dieser Weise am nächsten kommt und/oder was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt auch für den Fall, dass die Bestimmung eine Lücke aufweisen sollte.

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